Für die Ausstellung einer Echtheitsbestätigung eines irakischen Passes der Serie G , der nicht bei der Botschaft der Republik Irak in Berlin beantragt wurde , sondern direkt von den irakischen Behörden in Bagdad ausgestellt wurde , benötigen wir folgende Unterlagen :
- Zwei Farbkopien von der ersten und der zweiten Seite des Passes
- Farbkopie des Personalausweises (Hawiye) und der Staatsangehörigkeitsurkunde (Schahadet el jinsiya) oder persönlich in der Botschaft vorsprechen.
- Antrag der betreffenden Person oder Behörde muss an das Konsulat gerichtet werden, bei dem die kompletten Kontaktdaten und Personalien vermerkt sind.
- Eine Kopie des Aufenthaltstitels oder eine aktuelle Anmeldebestätigung
- Zwei frankierte Rückumschläge
- Die Botschaft informiert die betroffene Person bzw. Behörde schriftlich über den Eingang und die Weiterleitung nach Antrages nach Bagdad.
- Ein unvollständiger Antrag wird nicht bearbeitet
- Im Falle eines Aktuellen Einreise- oder Ausreisestempels soll die betroffene Person entweder persönlich vorbei kommen oder den originalen Pass der Serie G per Post zu schicken (incl. Rückumschlag als Einschreiben frankiert)
Berlin, 03.11.2008 Öffentlichkeitsabteilung
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